Bieten auf Marken der Konkurrenz bei Google Ads –
Ist das Bieten auf Marken der Konkurrenz im Suchmaschinenmarketing sinnvoll?
Ich werde oft von meinen Kunden gefragt, ob es im Suchmaschinenmarketing sinnvoll ist, auf den Brand eines Wettbewerbers zu bieten. Der Gedanke dahinter: Wenn eine Konkurrenzmarke A sehr bekannt ist und bereits ein großes Suchvolumen aufweist, könnte die Marke B etwas von dem Suchvolumen „abgreifen“. Dies geschieht indem die Marke B den Markennamen A als Keyword bei Google Ads einbucht. Wenn nun ein Nutzer nach der großen Konkurrenzmarke A googelt, wird ihm auch eine Anzeige der Marke B angezeigt, die vielleicht sein Interesse weckt und ihn davon überzeugt, das Konkurrenzprodukt zu kaufen. Auf den ersten Blick erscheint das vielleicht wie eine gute Idee. Ich rate jedoch vom Bieten auf Marken der Konkurrenz ab. Die Gründe dafür erläutere ich Ihnen in diesem Blogbeitrag. Generell kann ich immer empfehlen, sich zu dem Thema auch juristisch abzusichern und sich in Googles Policy dazu einzulesen.
Nachteil 1: Niedriger Qualitätsfaktor des Keywords und höhere Kosten
Der Hauptgrund, aus dem ich vom Bieten auf Konkurrenzmarken abrate, besteht im Absinken des Qualitätsfaktors. Die Position einer Anzeige im Suchmaschinenmarketing wird durch das maximale Gebot sowie den Qualitätsfaktor des Keywords bestimmt. Dies hat zur Folge, dass ein Suchbegriff mit einem niedrigen Qualitätsfaktor mit einem höheren Gebot einhergehen muss, um eine gute Anzeigenposition zu erreichen. Durch das Einbuchen eines Markennamens der Konkurrenz als Keyword erreicht man generell nur einen niedrigen Qualitätsfaktor des Suchbegriffs, weshalb der Klickpreis steigt. Eine Kampagne oder Anzeigengruppe in der auf die Marken von Wettbewerben geboten wird, riskiert folglich höhere Kosten.
Nachteil 2: Kontoweites Absinken des Qualitätsfaktors
Nicht nur die höheren Kosten stellen ein Risiko dar, das mit dem Bieten auf Konkurrenz-Keywords einhergeht. Auch ein kontoweites Absinken des Qualitätsfaktors kann die Folge sein. Die Konsequenz: Alle Anzeigen des Kontos – und nicht nur die, die auf Konkurrenznamen bieten – werden weniger ausgespielt, im schlechtesten Fall sogar gar nicht mehr.
Wie kommt es dazu? Google arbeitet hier mit verschiedenen Indikatoren, anhand derer die Qualität einer Anzeige gemessen wird. Bucht Unternehmen B als Keyword den Markennamen des Unternehmens A ein ist dies zunächst kein Problem. Laut Googles Policy wird das Einbuchen von fremden Marken als Keyword weder untersucht noch eingeschränkt.
Die Schwierigkeit ergibt sich jedoch im nächsten Schritt. Aus rechtlichen Gründen dürfen fremde Markennamen in den meisten Fällen nicht in einer Anzeige verwendet werden. Ein Nutzer, der „Unternehmen A“ in die Suchmaschine eingibt, würde in dem Fall auch eine Anzeige des Unternehmens B sehen – der gesuchte Markenname des Unternehmens A wäre im Anzeigentext jedoch nicht enthalten. Nicht nur der Nutzer, sondern auch Google bemerken an dieser Stelle, dass Keyword und Anzeige nicht zusammenpassen. Durch die fehlende Übereinstimmung sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Nutzer auf die Anzeige des Unternehmens B klickt. Google wiederum folgert aus der niedrigen Klickrate, dass die Anzeige eine geringe Relevanz für den Nutzer hat und berechnet die Information in den Qualitätsfaktor ein.
Sollte der Nutzer trotz allem auf die Anzeige klicken, folgt eine weitere Problematik. Der Markenname von Unternehmen A taucht auch auf der Webseite des Unternehmens B nicht auf. Spätestens da wird dem Nutzer klar, dass die Seite ihm nicht die relevanten Informationen liefert, die er sucht. Er verlässt die Webseite. Für Google ist an dieser Stelle die hohe Absprungrate ein Hinweis darauf, dass die Zielseite keine gute Nutzererfahrung bietet. Auch diese Information fliest in den Qualitätsfaktor ein.
Verschiedene Stolpersteine beim Bieten auf Konkurrenz-Keywords sorgen folglich dafür, dass es mit diesem Vorgehen fast unmöglich ist den Qualitätsfaktor hoch zu halten. Die Folgen sind eine schlechte Performance der Anzeigen und sogar des gesamten Kontos sein.
Nachteil 3: Customer Journey zu weit fortgeschritten
Versetzt man sich in die Lage des Konsumenten, wirft das Bieten auf den Namen des Konkurrenten noch eine weitere Frage auf: Ist es überhaupt möglich, den Kunden an diesem Punkt noch zu überzeugen, die eigene Marke der Konkurrenzmarke vorzuziehen?
Die Customer Journey eines Kunden wird häufig durch einen trichterförmigen „Marketing-Funnel“ bis zum Kaufabschluss geleitet. Am Anfang geht es nur darum die Aufmerksamkeit des Kunden zu wecken. Je weiter sein Interesse wächst, desto tiefer gelangt er in den Marketing-Funnel. Wenn der Kunde bereits den Markennamen des Unternehmens A googelt, so ist er meistens schon über das allgemeine Recherche-Stadium heraus und verfolgt eine gerichtete Informations- und vielleicht sogar Kaufabsicht für die Marke des Unternehmen A. Die Customer Journey ist bereits weit fortgeschritten. Darum ist es unwahrscheinlich, dass der Kunde sich noch auf eine andere Marke einlässt. Dies spiegelt sich auch in der Tendenz, dass Keywords von Konkurrenz-Marken nur selten zu sogenannten Conversions, z.B. Käufen, führen. Vielmehr sollte der Kunde bereits in einem früheren Stadium auf das Unternehmen B aufmerksam gemacht werden.
Nachteil 4: Gefahr von Bidding-Wars
In der Praxis kommt es immer wieder mal vor, dass zwei Konkurrenzmarken gegenseitig auf ihre Markennamen bieten, um sich so den Traffic ab zugreifen. Man spricht von einem „Bidding-War“, einem Gebots-Krieg. Wenn Unternehmen A zum Beispiel bemerkt, dass Unternehmen B auf seine Marken-Keywords bietet, beschließt es Gleiches mit Gleichem zu bekämpfen. Unternehmen A bucht als Reaktion die Konkurrenzmarke des Unternehmens B als Suchbegriff ein. Die Lage schaukelt sich hoch und endet nicht selten mit Verlusten auf beiden Seiten.
In vielen Branchen verbreitet ist darum ein sogenanntes „Gentleman’s-Agreement“: Unternehmen B bietet nicht auf Unternehmen A, dafür bietet Unternehmen A aber auch nicht auf Unternehmen B.
Fazit: Vom Bieten auf Konkurrenzmarken wird abgeraten
Auf den ersten Blick scheint das Bieten auf die Markennamen von Konkurrenten reizvoll. Beim zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass die Methode zu höheren Kosten und einem kontoweiten Absinken den Qualitätsfaktors führen kann. Die unnötigen Kosten sollten lieber vermieden werden und das Budget sinnvoller in andere Kampagnen investiert werden. Daher rate ich davon ab, im Suchmaschinenmarketing auf Konkurrenzmarken zu bieten und sich im Zweifelsfall auch juristisch beraten zu lassen.
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